Gegen die Bestrafung durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) mit einer Geldstrafe von 92.500 Euro im Rahmen der Lizenz-Nachprüfung hat der VfL Osnabrück nun Beschwerde eingelegt. Als Begründung für die Auferlegung der Geldstrafe hatte der DFB die eingetretene Verschlechterung des negativen Eigenkapitals des Vereins im Verlauf des Jahres 2012 gennant. Im Lizenzierungsverfahren zur Saison 2012/2013 war dem VfL Osnabrück die Auflage erteilt worden, dass sich das per 31. Dezember 2011 negative Eigenkapital innerhalb eines Jahres nicht weiter verschlechtern dürfe.
"Im Rahmen der Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung aus dem Verein in die in Gründung befindliche VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA weist der Zwischenabschluss des Vereins zum 31.Dezember 2012 ein Eigenkapital in Höhe von 1,897 Millionen Euro aus", teilte der Verein in einer Mitteilung mit.
Osnabrück: Einspruch gegen DFB-Strafe
VfL will die Geldstrafe in Höhe von 92.500 Euro nicht zahlen.
Datum der Veröffentlichung: 25.04.2013 13:31 Uhr | Autor: MSPW
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